Im Kauf- und Werkvertragsrecht vetrete ich sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer gerichtlich und außergerichtlich bei der Geltendmachung und Abwehr von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen (Rücktritt/Minderung) sowie von Schadensersatzansprüchen bei Nichtleistung, Verzug oder der Verletzung von vorvertraglichen und nebenvertraglichen Pflichten.
Schließlich helfe ich Ihnen auch bei der Formulierung von Mängelanzeigen.