Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie im Scheidungsverfahren sowie bei der Geltendmachung Ihres Zugewinnausgleichsanspruchs und bei der Vermögensauseinandersetzung in Bezug auf eine Immobilie oder sonstiges Vermögen.
Des Weiteren vertrete ich Sie bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt. Schließlich berate ich Sie auch zu Fragen des Umgangsrechts und des Sorgerechts. Zudem vertrete ich Sie in gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der genetischen Vaterschaft und der Vaterschaftsanfechtung.